Neuste Änderungen zum Fernabsatz

Seit 13.06.2014 gelten in Deutschland die Vorgaben der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher. Die wichtigsten Bestimmungen im E-Commerce beispielsweise bei der Widerrufsbelehrung sollten jetzt umgesetzt sein, sonst drohen Abmahnungen.

Die neuen Regelungen im Fernabsatzrecht betreffen insbesondere die Informationspflichten und das Widerrufsrecht im Onlinehandel. Das aktuell gültige Muster von Widerrufsbelehrung undWiderrufsformular stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Im Fernabsatz sind vor allem folgende Änderungen relevant:

  • Die Widerrufsfrist wird in ganz Europa auf 14 Tage vereinheitlicht.
  • Es wird europaweit eine einheitliche Musterwiderrufsbelehrung geben.
  • Der Kunde muss seinen Widerruf eindeutig erklären und kann die Ware nicht einfach kom­men­tarlos zurückschicken.
  • Zur Erklärung des Widerrufs muss der Händler dem Verbraucher ein Formular auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Das Formular ist Eu-weit einheitlich. Der Händler ist verpflichtet, dem Verbraucher das Formular innerhalb angemessener Frist, jedoch spätestens mit der Lieferung der Ware zukommen zu lassen. Hierzu bietet es sich an, das Widerrufsformular zusammen mit den AGB und der Widerrufsbelehrung an die Bestellbestätigung als PDF anzuhängen.
  • Der Händler ist verpflichtet, dem Kunden den Eingang der Widerrufserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen.
  • Es wird kein Rückgaberecht mehr geben. Bislang konnte dem Kunden ein Rückgaberecht alternativ zum Widerrufsrecht eingeräumt werden. In der Praxis verwechselten häufig die Händler die beiden Möglichkeiten, was teuere Abmahnungen zur Folge hatte.
  • Widerruft der Verbraucher den Vertrag, gilt zukünftig für beide Seiten eine Frist von 14 Tagen für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen. Für den Online-Händler vorteilhaft ist dabei: Er hat ein Zurückbehaltungsrecht an dem Kaufpreis, bis er die Ware erhalten hat oder ihm die Absendung nachgewiesen wird.
  • Im Widerrufsfall muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen, vorausgesetzt, der Unternehmer hat ihn vorab darüber informiert. Eine gesonderte Vereinbarung ist hierfür aber nicht mehr nötig. Damit wird die deutsche 40-EUR-Klausel hinfällig. Der Online-Händler kann die Rücksendekosten aber freiwillig übernehmen.
  • Der Händler ist im Widerrufsfall lediglich verpflichtet, die Standardkosten für die Hinsendung der Ware zum Kunden zu tragen.
  • Bei nicht paketversandfähiger Ware hat der Online-Händler die Höhe der Rücksendkosten in der Widerrufsbelehrung anzugeben.
  • Es gibt eine Höchstgrenze für die Widerrufsfrist: Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt in jedem Fall 12 Monate nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für den Fristbeginn (unabhängig davon, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß war).
  • Außerdem gibt es neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht, zum Beispiel bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung entfernt wurde.
  • Der Händler darf für Zahlungen mit Kreditkarte oder anderen bestimmten Zahlungsmittel nicht über Zuschläge mitverdienen und er muss dem Verbraucher mindestens ein zumutbares Zahlungsmittel zur Verfügung stellen, mit dem er ohne Aufschläge seine Rechnung begleichen kann.
  • Der Händler muss eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme klar kommunizieren. Für telefonische Anfragen von Bestandskunden dürfen keine höheren Kosten als der Grundtarif berechnet werden.
  • Checkboxen mit denen ein Kunde Zusatzleistungen bestellen kann, dürfen nicht mehr automatisch angehakt sein.
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