Widerruf Darlehen

„Viele Bankkunden können häufig auch noch Jahre nach Vertragsabschluss ihr Immobiliendarlehenvorzeitig auflösen, ohne die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Bei vielen Darlehensverträgen sei nämlich die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit unwirksam, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) am Mittwoch mit. Sie überprüfte 300 Darlehensverträge; mehr als zwei Drittel davon sind ihrer Einschätzung nach fehlerhaft.“ Hierauf weist auch das Handelsblatt in einer aktuellen Onlineausgabe hin. Die konkrete Auswertung finden Sie hier.

Von Widerruf Darlehen profitieren all jene, die nach der Kündigung ihres Immobilien­darlehens eine Vorfälligkeits­entschädigung zahlen mussten oder noch sollen. Sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag einfach widerrufen und sparen so die Vorfälligkeitsentschädigung, die im europäischen Vergleich in Deutschland überdurch­schnittlich hoch ist. 

Oft informieren Banken und Sparkassen in den Belehrungen nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist, oder es fehlen entscheidende Hinweise, insbesondere zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Teilweise finden sich auch ergänzende Formulierungen, die für Sie als Kreditnehmer verwirrend und unverständlich sind. Darüber hinaus werden oft keine Anschriften genannt, obwohl ein Telefonanruf für einen wirksamen Widerruf in Textform nicht ausreichend ist.

In den seltensten Fällen, bei vielleicht 5 Prozent der verwendeten Widerrufsbelehrungen, haben die Banken das inhaltlich und gestalterisch unveränderte amtliche Muster verwendet. Jede von diesem Muster abweichende Widerrufsbelehrung ist indes offen für eine kritische Beurteilung. Denn immer wenn die Bank eine andere Widerrufsbelehrungen formuliert oder Änderungen, Auslassungen und Zusätze an der Musterwiderrufsbelehrung vornimmt, kann sie nicht auf die Richtigkeit der von ihr verwendeten Belehrung vertrauen.

Das Wichtigste von Widerruf Darlehen in Kürze

  • Wenn Sie nach dem 1. November 2002 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, können Sie durch die Widerrufserklärung Ihr Darlehen möglicherweise vorzeitig beenden und damit Ihre Zinsbelastung senken – ohne dass dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
  • Wenn Sie Ihr Darlehen frühzeitig zurückgezahlt haben und dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, können Sie diese eventuell zurückfordern.
  • Hintergrund sind Entscheidungen des BGH, dass viele Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten fehlerhaft sind.
  • Diese Widerrufsbelehrungen sind seit 1. November 2002 in allen Darlehensverträgen enthalten, denn seit diesem Datum steht jedem Kreditnehmer nach § 495 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, über das die Bank eindeutig und transparent informieren muss. Die Bedenkzeit soll Sie vor einem übereilten Vertragsabschluss mit langfristigen Folgen schützen.
  • Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ein Widerruf kann daher noch Jahre nach Vertragsabschluss erfolgen – obwohl eine jederzeitige Ausstiegsmöglichkeit bei Vertragsabschluss weder von Ihnen noch von Ihrer Bank gewollt war.
  • Wollen Sie bei Ihrer Bank widerrufen, benötigen Sie sehr wahrscheinlich einen Anwalt. Beachten Sie, dass es zu einem Rechtsstreit kommen kann, der das Verhältnis zu Ihrer Bank nachhaltig belastet.

Ob auch „Ihre“ Widerrufsbelehrung falsch ist und ob Sie die Chance haben, sich von einem teuren Vertrag zu lösen, von der Vor­fällig­keits­ent­schädigung befreit zu werden oder Ihre Zahlungen zurückzuerhalten, prüfen unsere Juristen.

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